Legend of Tarzan
USA 2015
110 min 20 sek
Warner Bros. Pictures Germany A division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Legend of Tarzan
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Abenteuerfilm führt die Geschichte vom Urwaldjungen Tarzan fort, der nun als Erwachsener mit seiner Frau Jane in den Dschungel zurückkehrt und dort in eine Intrige um Habgier und Rache gerät. Bild- und tongewaltig inszeniert, weist der Film eine klare Gut-Böse-Zeichnung mit dem Helden als durchweg starker und positiver Identifikationsfigur auf. Zahlreiche dramatische Actionszenen sowie düstere Passagen können Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern. Doch da der Film auf explizit ausgespielte Gewalt verzichtet und immer wieder mit ruhigen, bisweilen humorvollen Szenen, Natur- und Tieraufnahmen für Entlastung sorgt, können bereits 12-Jährige ihn auf der Basis ihrer bereits gesammelten Lebens- und Medienerfahrung verarbeiten. Zudem ermöglicht ihnen das deutlich fiktionale Setting die Distanzierung. Das Risiko einer Ängstigung oder Desorientierung ist daher für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Yates |
Darsteller: | Alexander Skarsgard, Margot Robbie, Christoph Walz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen