Dibbuk
PL/IL 2015
93 min 42 sek
Neue Donau Film e.K., München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller-Drama über eine Hochzeit in der polnischen Provinz, bei der ein Geist Besitz vom Bräutigam ergreift. Die Hochzeitsgesellschaft versucht nach Kräften, seine Besessenheit zu vertuschen und sich beim Feiern nicht stören zu lassen. Im Rahmen einer klassischen Geistergeschichte übt der Film Kritik an der polnischen Gesellschaft und ihrem Umgang mit der jüdischen Vergangenheit. Einzelne Elemente, wie die Darstellung der Besessenheit sowie der exzessive Alkoholkonsum der Feiernden, können dabei Kinder unter 12 Jahren überfordern. Da jedoch die Horrorelemente sehr dezent inszeniert sind und der Film ein deutlich negatives Bild der Exzesse zeichnet, sind 12-Jährige in der Lage, das Geschehen einzuordnen und zu verarbeiten. Ihnen ermöglichen die Erzählweise des Films und seine zahlreichen skurrilen Momente eine ausreichende emotionale Distanzierung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marcin Wrona |
Drehbuch: | Pawel Maslona |
Darsteller: | Itay Tiran, Agnieszka Zulewska |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen