1001 NACHT, Teil 1: Der Ruhelose
P/F/D/CH 2015
130 min 19 sek
RFF - Real Fiction Filmverleih e.K., Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Episodenfilm, der sich an der Märchensammlung „1001 Nacht“ orientiert, auf dieser Basis aber allegorische Geschichten aus dem von der Wirtschaftskrise gebeutelten Portugal erzählt. Die einzelnen Handlungsstränge sind ineinander verschachtelt und warten mit zahlreichen skurrilen Elementen und Charakteren auf. Da sich Kindern unter 12 Jahren die allegorische Erzählweise noch nicht erschließt und sie zahlreiche Bezüge nicht entschlüsseln können, werden sie möglicherweise durch einzelne dramatische Momente emotional überfordert. 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen. Ihnen ermöglicht die vielfältige künstlerische Stilisierung die Einordnung des Geschehens in eine artifizielle Filmwelt und somit eine ausreichende Distanzierung. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe daher auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Miguel Gomes |
Darsteller: | Crista Alfaiate, Luisa Cruz, Adriano Luz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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