Nur wir drei gemeinsam
F 2015
102 min 9 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
Nur wir drei gemeinsam
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
In den 1970er Jahren spielende Tragikomödie über einen iranischen Oppositionellen, der mit seiner Familie nach Frankreich ins Exil gehen muss; in einer heruntergekommenen Pariser Banlieu versucht die Familie, sich ein neues Leben aufzubauen. Der Film enthält einzelne Szenen körperlicher Gewalt, etwa wenn der Vater im Iran inhaftiert und gefoltert wird. Kinder ab 12 Jahren sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Gesamthandlung einzuordnen und zu verarbeiten. Die Themen Verfolgung, Flucht, Asyl und Neuanfang werden berührend, aber auch mit amüsanten Situationen aufbereitet. Insgesamt überwiegt eine positive und humorvolle Grundstimmung, so dass die ernsten und bedrückenden Szenen ausreichend aufgefangen werden. Daher lässt sich eine emotionale Überforderung bei Kindern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | (null)Kheiron |
Drehbuch: | (null)Kheiron |
Darsteller: | (null)Kheiron, Leila Bekhti, Gérard Darmon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen