Treppe Aufwärts
D 2015
97 min 55 sek
MissingFILMs Acrivulis & Severin GbR, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Spieler namens Adam, der in Spielhallen Automaten knackt, um die Schulden seines spielsüchtigen, demenzkranken Vaters zu begleichen. Als sein 16-jähriger Sohn ebenfalls in die Spielerszene abzurutschen droht, will Adam dies verhindern. Der Film ist von einer düsteren und trostlosen Atmosphäre geprägt. Bei den Hauptfiguren handelt es sich um gebrochene Charaktere, deren Lebenswandel immer wieder von Aggression und Gewaltbereitschaft bestimmt wird. Kinder ab 12 Jahren sind gleichwohl in der Lage, diese Charakterzeichnung als Teil einer kritischen Milieustudie zu verstehen und ohne Überforderung zu verarbeiten. Von den Figuren geht keine positive Faszination aus und die Folgen von Spielsucht werden eindringlich vor Augen geführt. Daher steht auch eine desorientierende Vorbildwirkung bei Kindern ab 12 nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mia Maariel Meyer |
Drehbuch: | Mia Maariel Meyer |
Kamera: | Marco Braun |
Darsteller: | Matti Schmidt-Schaller, Hanno Koffler, Patrick Wolff |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen