Café Belgica
B/F/NL 2016
127 min 3 sek
Pandora Film GmbH & Co. Verleih KG, Aschaffenburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über zwei Brüder, die eine Bar eröffnen und durch deren Erfolg in einen Strudel von Party- und Drogen-Exzessen geraten – was für einen der beiden zur existenziellen Gefahr wird. Der Film ist episodisch erzählt und konzentriert sich auf seine beiden Protagonisten, die differenziert dargestellt werden und keinen Vorbildcharakter entwickeln. Unter 12-Jährige können durch einzelne Darstellungen von Sexualität und Gewalt emotional überfordert werden. 12-Jährige sind dagegen bereits in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen und das Verhalten der Figuren zu hinterfragen. Ihnen bieten ruhige Passagen ausreichend Entlastung, um die nie voyeuristisch inszenierten Exzesse zu verarbeiten. Zudem geben die klare Haltung des Films zu den Gefahren von Drogenkonsum und die positive Betonung des Familienzusammenhalts dieser Altersgruppe emotionale Orientierung, weshalb eine Überforderung für sie nicht zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Felix van Groeningen |
Drehbuch: | Arne Sierens |
Darsteller: | Stef Aerts, Tom Vermeir, Hélène Devos |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen