LOEV
IND 2015
89 min 25 sek
Pro Fun Media GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen schwulen jungen Mann, der in einer schwierigen Beziehung lebt und sich bei einem Wandertrip zu einem anderen Mann hingezogen fühlt – was allerdings dramatische Konsequenzen hat. Der Film ist überwiegend ruhig erzählt und fokussiert sich auf die einfühlsam gezeichneten Charaktere. Getragen von einer hellen, freundlichen Atmosphäre mit vielen Landschaftsaufnahmen bietet er auch jungen Zuschauern ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten von den emotionalen Verstrickungen. Zwar können Kinder im Grundschulalter von der dramatischen Entwicklung überfordert werden, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, diese Passagen in den Kontext einzuordnen und zu verstehen. Aufgrund der zurückhaltenden Inszenierung können sie auch mit einer gut in die Handlung eingebetteten gewalthaltigen Szene umgehen, ohne dass die Gefahr einer übermäßigen Belastung oder Desorientierung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sudhanshu Saria |
Darsteller: | Shiv Pandit, Dhruv Ganesh, Siddharth Menon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen