HAPPY HOUR
D/IRL 2015
94 min 35 sek
Komödie über einen gerade von seiner Frau verlassenen Mann, den zwei Freunde zu einem Irland-Urlaub entführen, um ihn aufzuheitern. Bald brechen jedoch ungeahnte Konflikte zwischen den drei Männern auf. Der Film ist in hellen und ruhigen Bildern inszeniert und konzentriert sich auf die Figuren und ihre Beziehungen untereinander. Deren Auseinandersetzungen können Kinder im Vorschulalter emotional überfordern, doch ab 6-Jährige sind bereits in der Lage, sie in den Kontext einzuordnen, zumal dramatische Momente schnell wieder aufgelöst werden. Auch der häufige Alkoholkonsum der Figuren ist nicht zur Nachahmung anregend dargestellt. Da zudem viele ruhige Landschaftsaufnahmen für Entlastung sorgen und die Themen des Films Kindern fern sind, können sich Kinder im Grundschulalter jederzeit ausreichend distanzieren. Eine Überforderung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Franz Müller |
Drehbuch: | Franz Müller |
Darsteller: | Simon Licht, Mehdi Nebbou, Alexander Hörbe |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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