Star Wars: Das Erwachen der Macht
USA 2015
135 min 27 sek
Walt Disney Studios Home Entertainment A Division of the Walt Disney Company (Germany) GmbH, München
Star Wars: Das Erwachen der Macht
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Fortsetzung der Science-Fiction-Saga erzählt vom dramatischen Kampf einer mutigen Rebellenschar gegen die Schreckensherrschaft der „Ersten Ordnung“. Der linear und mit genretypischen Mitteln erzählte Film weist eine klare Gut-Böse-Zeichnung auf und kombiniert aus den früheren Filmen vertraute Elemente und Charaktere mit neuen. Dabei konzentriert er sich besonders auf zwei positive Protagonisten, die sich als Identifikationsfiguren auch für junge Zuschauer eignen. In der Handlung wechseln Actionszenen mit ruhigen, entlastenden Passagen, auch Humor sorgt immer wieder für emotionale Entlastung. So können zwar einzelne dramatische Wendungen und turbulente Kampfszenen Kinder unter 12 Jahren emotional fordern, doch da sie ohne explizite Grausamkeiten inszeniert sind, sind ab 12-Jährige in der Lage, sie in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Auch das deutlich als fiktional und phantastisch erkennbare Setting erleichtert dieser Altersgruppe die Distanzierung. Eine Überforderung ist daher für Kinder ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | J.J. Abrams |
Drehbuch: | Lawrence Kasdan |
Darsteller: | Oscar Isaac, Carrie Fisher, Mark Hamill, Harrison Ford |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen