Ich bin tot, macht was draus!
F 2015
95 min 47 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Ich bin tot, macht was draus!
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über die alternden Mitglieder einer Rockband aus Belgien, die ihre erste US-Tournee antreten wollen. Als der Sänger kurz vorher stirbt, beschließen seine trauernden Freunde, die Tour ihm zu Ehren (und mit seiner Asche im Gepäck) trotzdem anzutreten. Kinder ab 6 Jahren können der Geschichte folgen und den oft slapstickhaften Humor verstehen. In mehreren Szenen werden Alkohol oder Drogen konsumiert, doch geschieht dies in beiläufiger Weise und in skurrilen Situationen, die keinen Vorbildcharakter haben. Vereinzelt gibt es humoristische Ekelsituationen sowie sanft dramatische Momente (die Todesszene des Sängers und ein Schreckmoment bei einem Flugzeugabsturz), die Kinder im Grundschulalter jedoch nicht überfordern oder belasten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stéphane Malandrin |
Drehbuch: | Stéphane Malandrin |
Kamera: | Mugues Poulain |
Darsteller: | Marie-Renée André, Jacky Lambert, Bouli Lanners |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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