The First Avenger: Civil War
USA/D 2016
147 min 49 sek
The Walt Disney Company (Germany) GmbH , München
The First Avenger: Civil War
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Comic-Verfilmung: Die Regierung will das Superhelden-Team "Avengers" unter die Aufsicht eines Kontrollgremiums stellen. Dadurch kommt es zu einem Konflikt zwischen Iron Man, der die Kontrolle befürwortet, und seinen Mitstreitern, die dagegen rebellieren. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, der Geschichte problemlos zu folgen. Es gibt zahlreiche, bildgewaltige Kampfszenen, die sich aber überwiegend zwischen den kostümierten Superhelden abspielen. Durch ihre übermenschlichen Fähigkeiten nehmen diese aber auch in den turbulentesten Actionszenen kaum Schaden, was bei Kindern ab 12 einer übermäßigen Ängstigung entgegenwirkt. Zugleich wird Gewalt weder verharmlost, noch verherrlicht. Im Gegenteil: Durch die gewaltkritische Haltung der Helden kann eine sozialethisch desorientierende Wirkung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Geschichte für 12-Jährige eindeutig als fiktional erkennbar, was eine emotionale Distanz zu den Geschehnissen erleichtert.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anthony Russo, Joe Russo |
Darsteller: | Chris Evans, Robert Downey Jr., Scarlett Johansson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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