CHRIEG
CH 2014
114 min 22 sek
déjà-vu film UG (haftungsbeschränkt), Hamburg
Drama über einen 15-jährigen Jungen, den die überforderten Eltern für einen Sommer in einem Erziehungscamp unterbringen. Dort schließt er sich einer Clique an und gerät mit ihr in einen Strudel aus Aggression und Gewalt. Der Film zeigt die Wut der orientierungslosen Jugendlichen in fast dokumentarisch anmutender Härte. Die Figurenzeichnungen sind dabei ambivalent, das Ende der Geschichte bleibt offen. Daher können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren von der Drastik des Geschehens und der tristen Atmosphäre emotional überfordert werden. 16-Jährige sind aber aufgrund ihres Entwicklungsstandes in der Lage, mit diesen Aspekten umzugehen, zumal die Aktionen der Protagonisten nicht als nachahmenswert dargestellt werden. Das Setting des Camps in den Bergen sowie die schweizerdeutsche Originalsprache ermöglichen ihnen ausreichend Distanz, das Verhalten der Figuren eigenständig zu reflektieren. So stellt der Film für diese Altersgruppe zwar eine Herausforderung dar, überfordert sie aber nicht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Simon Jaquemet |
Darsteller: | Sascha Gisler, Benjamin Lutzke, Ella Rumpf |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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