Der Schamane und die Schlange - Eine Reise auf dem Amazonas
CO/YV/RA 2015
123 min 52 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Abenteuerfilm erzählt anhand der Geschichte eines Schamanen und zweier Forscher über den zerstörerischen Einfluss von wirtschaftlicher Ausbeutung und Missionierung auf die indigenen Völker des Amazonasgebiets. Dabei wechselt er zwischen verschiedenen Zeitebenen und wartet mit vielen bildgewaltigen und suggestiven Passagen auf. Einige bedrohliche Szenen sowie Darstellungen von Gewalt, Tod und Wahnsinn können Kinder im Grundschulalter irritieren und verstören. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Elemente in den Kontext der Geschichte einzuordnen. Aufgrund ihrer kognitiven Entwicklung und bereits gesammelter Medienerfahrung erschließt sich ihnen die Thematik des Films, und das historisch wie kulturell ferne Setting ermöglicht ihnen, sich ausreichend von den düsteren Aspekten zu distanzieren. Eine nachhaltige Überforderung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ciro Guerra |
Darsteller: | Nilbio Torres, Jan Bijvoet, Antonio Bolivar |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen