Nichts passiert
CH 2015
88 min 26 sek
Movienet Film GmbH, München
Nichts passiert
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen Familienvater, der mit Frau und Tochter sowie der Tochter seines Chefs in den Skiurlaub fährt. Als es zu einem Zwischenfall kommt, den der Vater lieber vertuschen will, führt das zu einer unaufhaltsamen Eskalation. Die Handlung um die Themen Verantwortung, Wahrheit und Schuld ist weitgehend ruhig erzählt, nimmt aber an Spannung immer mehr zu, wobei die Dramatik einzelner Situationen sowie die ambivalente Darstellung des Protagonisten Kinder unter 12 Jahren überfordern können. Da die Inszenierung aber zurückhaltend ist, sind 12-Jährige in der Lage, ausreichend Distanz zum Geschehen einzunehmen und die Verhaltensweisen der Figuren eigenständig zu hinterfragen. Für diese Altersgruppe stellt die komplexe Geschichte sicherlich eine Herausforderung dar, eine überfordernde oder desorientierende Wirkung ist aber nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Micha Lewinsky |
Drehbuch: | Micha Lewinsky |
Darsteller: | Devid Striesow, Maren Eggert, Beat Marti |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen