Tschiller: Off Duty
D 2015
140 min 7 sek
Warner Bros. Pictures Germany A division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Tschiller: Off Duty
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Für das Kino produzierte "Tatort"-Folge: Der Hamburger Kommissar Nick Tschiller will seine entführte Tochter aus der Gewalt von Organhändlern befreien; die Jagd führt ihn quer durch Europa. Der Film enthält mehrere drastische Gewaltszenen (z.B. ein Kopfschuss mit spritzendem Blut oder ein aus dem Fenster stürzender Gegner, dessen Kopf beim Aufschlagen "zerplatzt"). Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihrer psychosozialen Entwicklung jedoch in der Lage, die Gewalt im Kontext der überzeichneten Actiongeschichte zu sehen und eine emotionale Distanz zu wahren. Eine nachhaltige Irritation kann ausgeschlossen werden. Ab 16-Jährige sind auch in der Lage, die moralisch fragwürdigen Methoden des Helden als typisches Genremotiv zu entschlüsseln, das keinen ernsthaften Realitätsbezug hat. Eine desorientierende Wirkung steht daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Alvart |
Drehbuch: | Christoph Darnstädt |
Darsteller: | Til Schweiger, Fahri Ogün Yardim, Luna Schweiger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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