Suffragette
GB 2015
107 min 5 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Suffragette
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Historiendrama erzählt anhand einer jungen Arbeiterin, die sich Anfang des 20. Jahrhunderts in England der Bewegung der „Suffragetten“ anschließt, vom Kampf der Frauen um Gleichberechtigung. Der Film konzentriert sich auf seine starke und positive Hauptfigur und schildert eindringlich die Repression durch Behörden und Polizei. Die oft bedrückende Atmosphäre, einzelne dramatische Szenen sowie Darstellungen von Gewalt können Kinder unter 12 emotional überfordern. Doch 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Geschichte einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren, was auch durch das historische Setting erleichtert wird. Die kämpferische Protagonistin bietet als Identifikationsfigur emotionalen Halt, und immer wieder sorgen ruhige, nachdenkliche Szenen für Entlastung. 12-Jährige können sich daher mit der Thematik des Films auseinandersetzen, ohne überfordert zu werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sarah Gavron |
Drehbuch: | Abi Morgan |
Kamera: | Eduard Grau |
Darsteller: | Carey Mulligan, Helena Bonham Carter, Meryl Streep |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen