Lichtes Meer
D 2014
81 min 16 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen jungen Deutschen, der nach Frankreich geht, um dort auf einem Containerschiff anzuheuern, und einen Franzosen kennenlernt, in den er sich verliebt. Die Beziehung birgt jedoch Konfliktpotenzial. Der Film ist sehr ruhig und einfühlsam erzählt, wobei sich die emotionale Entwicklung des Protagonisten auch sehr jungen Zuschauern erschließt. Die Liebesbeziehung entfaltet sich ebenfalls gut nachvollziehbar und ist sensibel inszeniert. Lediglich einzelne Darstellungen von Nacktheit und Sexualität könnten Kinder im Grundschulalter irritieren, doch ab 12-Jährige sind in der Lage, diese in den Kontext der Geschichte einzuordnen. Da sie auch mit den melancholischen Aspekten der Handlung - etwa unerfüllte Sehnsucht und Trennungsängsten - im Rahmen der behutsamen Erzählweise umgehen können, besteht für diese Altersgruppe nicht das Risiko einer emotionalen Überforderung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stefan Butzmühlen |
Drehbuch: | Stefan Butzmühlen, Jan Kühnemund |
Kamera: | Jonas Schmager |
Darsteller: | Martin Sznur, Jules Sagot, Katharina Melchior |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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