Gänsehaut
USA 2015
103 min 36 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
Gänsehaut
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Horrorkomödie über einen Jungen, der mit seiner Mutter nach dem Tod des Vaters in einen neuen Ort zieht, dort neue Freunde findet – aber auch mit zahlreichen Monstern konfrontiert wird, die aus Büchern steigen und den Ort unsicher machen. Der Film ist zunächst ruhig erzählt, steigert dann jedoch mit typischen Genremitteln die Spannung. Die zahlreichen Monster sorgen dabei für Grusel und einzelne Schockmomente, die auch aufgrund der teils turbulenten Action Kinder im Grundschulalter überfordern können. Doch bereits 12-Jährige können die Mechanismen des Genres durchschauen und diese Passagen in den deutlich irrealen Kontext einordnen. Da der Film keine allzu drastischen Bilder aufweist, viele Spannungsmomente mit Humor auflöst, und zudem positive, starke Identifikationsfiguren emotionalen Halt bieten, ist diese Altersgruppe in der Lage, sich ausreichend von den bedrohlichen Aspekten zu distanzieren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rob Letterman |
Drehbuch: | Darren Lemke |
Kamera: | Javier Aguirresarobe |
Darsteller: | Jack Black, Halston Sage, Dylan Minnette, Odeya Rush |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen