Im Schatten der Frauen
F/CH 2015
72 min 58 sek
Die Filmagentinnen, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über ein Liebespaar, dessen zunächst fast symbiotische Verbindung in eine Krise gerät, als der Mann eine Affäre beginnt und seine neue Geliebte ihn ganz für sich gewinnen will. Der Film konzentriert sich auf seine Protagonisten und die Themen Begehren, Eifersucht und moralische Ansprüche. Er ist überwiegend ruhig und zurückhaltend erzählt. Einzelne Szenen heftiger verbaler Auseinandersetzungen könnten Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern, doch ab 12-Jährige sind in der Lage, sie in den Kontext einzuordnen. Sie können mit der teils bedrückenden Atmosphäre umgehen, da immer wieder entspannende Szenen für Entlastung sorgen und Dialoge bei der Einordnung des Geschehens helfen. Dass der Film sich eindeutig an Erwachsene richtet und Kindern nur wenige Anknüpfungspunkte bietet, trägt ebenfalls dazu bei, dass diese Altersgruppe sich ausreichend distanzieren und ihn ohne Überforderung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Philippe Garrel |
Drehbuch: | Jean-Claude Carrière, Caroline Deruas-Carrel |
Darsteller: | Clotilde Courau, Stanislas Merhar, Lena Paugam |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen