Ein Atem
D/GR 2015
100 min 0 sek
Senator Film Verleih GmbH, Berlin
Ein Atem
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine junge Griechin, die auf der Suche nach einem besseren Leben nach Deutschland kommt, und eine Deutsche, die sie als Kindermädchen anstellt. Als das Kind und kurz darauf die Griechin verschwinden, begibt sich die Mutter auf die Suche nach der vermeintlichen Entführerin. Die sehr unterschiedlichen Lebenswelten der beiden Frauen werden aus beiden Perspektiven dargestellt, wodurch der Kontrast von sozialer Not und Wohlstand bereits für junge Zuschauer nachvollziehbar wird. Kinder unter 12 Jahren können einzelne dramatische und bedrohliche Passagen überfordern, doch 12-Jährige sind in der Lage, diese in den Kontext einzuordnen und sich emotional zu distanzieren. Die einfühlsame Erzählweise ermöglicht ihnen, sich mit den dargestellten Problemen auseinanderzusetzen, auch wenn sich die Thematik eher an ein erwachsenes Publikum richtet. So stellt der Film für die genannte Altersgruppe zwar eine emotionale Herausforderung dar, überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Zübert |
Drehbuch: | Christian Zübert, Ipek Zübert |
Kamera: | The Chau Ngo |
Darsteller: | Jördis Triebel, Benjamin Sadler, Chara Mata Giannatou |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen