Bridge of Spies - Der Unterhändler
USA 2015
142 min 3 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Bridge of Spies - Der Unterhändler
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen US-Anwalt, der sich Ende der 1950er Jahre für die Rechte seines Mandanten, eines sowjetischen Spions, einsetzt und zum Unterhändler eines Agentenaustauschs zwischen Ost und West in Berlin wird. Der überwiegend ruhig erzählte, auf Dialoge konzentrierte Film macht das politische Klima im Kalten Krieg schon für ein junges Publikum nachvollziehbar. Einzelne dramatische Szenen und Darstellungen von Gewalt können dabei Kinder unter 12 Jahren überfordern. Da der Film aber keine explizit grausamen Bilder zeigt, sind ältere in der Lage, diese Passagen in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Ihnen bietet die Hauptfigur des starken und moralisch integren Anwalts ausreichend emotionalen Halt und ethische Orientierung, sodass sie das Gesehene reflektieren und selbst bewerten können. Auch wenn sich ihnen wohl nicht alle Aspekte erschließen, ist eine beeinträchtigende Wirkung daher für ab 12-Jährige auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Steven Spielberg |
Drehbuch: | Ethan Coen |
Darsteller: | Tom Hanks, Amy Ryan, Mark Rylance |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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