Steve Jobs
USA 2015
122 min 48 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Steve Jobs
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Filmbiografie über den legendären Apple-Mitbegründer Steve Jobs. Der nahezu kammerspielartige Film ist äußerst dialogorientiert; dabei ist er sehr rasant und in den Zeitebenen teils verschachtelt inszeniert. Kinder im Grundschulalter werden nicht alle der behandelten Themen und Konflikte verstehen, eine negative Überforderung kann aber ausgeschlossen werden: Es gibt weder Sex- noch Gewaltszenen und die Geschichte spielt in einer Erwachsenenwelt, die jungen Kindern kaum Identifikationsanreize bietet. In Steve Jobs sympathischer Assistentin sowie seiner jungen Tochter gibt es zudem zwei sehr positive Figuren, deren Präsenz das gefühlskalte und rücksichtslose Verhalten von Jobs abmildert. Das versöhnliche Ende trägt ebenfalls zur Entlastung bei. Eine beeinträchtigende Wirkung kann bei ab 6-Jährigen ausgeschlossen werden.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Danny Boyle |
Drehbuch: | Aaron Sorkin |
Kamera: | Alwin H. Kuchler |
Darsteller: | Michael Fassbender, Kate Winslet, Seth Rogen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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