Alki Alki
D 2014
102 min 25 sek
MissingFILMs Acrivulis & Severin GbR, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Drama und Komödie über einen Mittvierziger, der erkennen muss, dass seine Trinkgewohnheiten langsam aber sicher seinen Berufsalltag wie auch sein Familienleben gefährden. Die Geschichte um Absturz und folgenden Entzug ist in einer Mischung aus realistischen und phantastischen Elementen erzählt. Zahlreiche Verfremdungen und die Situationskomik erzeugen dabei immer wieder Distanz zu emotional intensiven Passagen. Kinder unter 12 Jahren können durch einzelne dramatische Szenen irritiert und überfordert werden. 12-Jährige sind aber in der Lage, diese in den Kontext der Darstellung von Suchtgefahren einzuordnen und zu verarbeiten. Sie können die abstrahierenden filmischen Elemente entschlüsseln und die letztlich positive, ermutigende Haltung des Films verstehen und reflektieren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Axel Ranisch |
Drehbuch: | Axel Ranisch, Heiko Pinkowski, Peter Trabner |
Darsteller: | Heiko Pinkowski, Peter Trabner, Christina Große |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen