A Royal Night - Ein königliches Vergnügen
GB 2015
97 min 45 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
A Royal Night - Ein königliches Vergnügen
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Historische Komödie über die jungen britischen Prinzessinnen Elizabeth und Margaret, die zu den Siegesfeiern am Ende des Zweiten Weltkriegs inkognito durch das Londoner Nachtleben streifen. Die fiktive Geschichte ist mit leichter Hand und gut nachvollziehbar inszeniert und zeichnet ein sympathisches Bild der Protagonistinnen. Konflikte werden schnell und klar aufgelöst, die Handlung bietet immer wieder ruhige Passagen und sexuelle oder gewalthaltige Momente werden lediglich dezent angedeutet. Während einzelne dramatische Episoden Kinder im Vorschulalter überfordern können, sind bereits 6-Jährige in der Lage, sie innerhalb des heiteren Kontexts zu verarbeiten
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Julian Jarrold |
Drehbuch: | Kevin Hood, Trevor De Silva |
Kamera: | Christophe Beaucarne |
Darsteller: | Sarah Gadon, Emily Watson, Rupert Everett, Bel Powley |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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