The Visit
USA 2015
94 min 8 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Gruselfilm über zwei Geschwister, die von ihrer Mutter zu ihren Großeltern aufs Land geschickt werden und dort unheimlichen nächtlichen Geschehnissen auf die Spur kommen. Der Film enthält einige Schreckmomente sowie gegen Ende Momente körperlicher Gewalt in Form von Zweikämpfen. Zwischen den gruseligen nächtlichen Szenen gibt es aber immer wieder harmlose Szenen bei Tage, die Kindern ab 12 Jahren Gelegenheit zur Entspannung bieten. In den jungen Protagonisten finden ab 12-jährige zudem Identifikationsfiguren, deren Stärke und Zusammenhalt ebenfalls entlastend wirken. Zuschauer ab diesem Alter können die wissenschaftliche Auflösung der Geschichte verstehen und dadurch die vorherigen Geschehnisse entsprechend einordnen. Eine Überforderung oder nachhaltige Ängstigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | M. Night Shyamalan |
Drehbuch: | M. Night Shyamalan |
Kamera: | Maryse Alberti |
Darsteller: | Kathryn Hahn, Olivia DeJonge, Ed Oxenbould |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen