Der Vater meiner besten Freundin
F 2015
105 min 32 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Der Vater meiner besten Freundin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über den Vater einer Teenagerin, der während eines Urlaubs von der besten Freundin seiner Tochter verführt wird. Der Film stellt die sexuelle Beziehung zwischen der Minderjährigen und dem Erwachsenen infrage: Es wird klar, dass der Fehltritt des Erwachsenen nicht in Ordnung ist. Kinder ab 12 Jahren sind in der Lage, diese kritische Haltung zu begreifen, weshalb eine nachhaltig irritierende oder desorientierende Wirkung ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für eine Szene, in der die Teenager sich in einer Disco betrinken und dafür von ihren Vätern heftig kritisiert werden. Auf Grund ihrer anzunehmenden Reife haben Kinder ab 12 Jahren kein Problem, diese Zusammenhänge zu verstehen und die Geschehnisse entsprechend einzuordnen. Der humorvolle Grundton trägt darüber hinaus zur Entlastung bei. Von einer negativen Beeinträchtigung ist in keiner Hinsicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jean-Francois Richet |
Drehbuch: | Jean-Francois Richet |
Darsteller: | Francois Cluzet, Vincent Cassel, Alice Isaaz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen