Hitman: Agent 47
USA 2015
96 min 49 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Hitman: Agent 47
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Actionfilm nach dem gleichnamigen Computerspiel. Ein "perfekter", im Genlabor entwickelter Profikiller wird in die Verschwörung eines Waffenkonzerns hineingezogen. Der Film enthält zahlreiche, teils blutige Action- und Tötungsszenen. Durch die Science-Fiction-Elemente und die stilisierte Choreographie der Actionszenen haben Jugendliche ab 16 Jahren jedoch kein Problem, die Geschehnisse als realitätsfern einzuordnen und eine angemessene emotionale Distanz zu wahren. Ironische Brechungen mildern die Darstellungen zusätzlich ab. Eine desorientierende Vorbildwirkung kann daher bei ab 16-Jährigen ausgeschlossen werden. Zwischen den Kampfszenen gibt es immer wieder ruhige, entspannende Passagen, so dass auch in dieser Hinsicht keine Gefahr einer Überforderung besteht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Aleksander Bach |
Drehbuch: | Michael Finch |
Darsteller: | Rupert Friend, Zachary Quinto, Hannah Ware |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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