SUNRISE - Arunoday
IND/F 2014
85 min 12 sek
Rapid Eye Movies HE GmbH, Köln
SUNRISE - Arunoday
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Polizisten in Mumbai, der in der nächtlichen Stadt nach seiner verschwundenen Tochter sucht und dabei einer Bande von Menschenhändlern auf die Spur kommt. Der von düsterer Atmosphäre geprägte Film behandelt die Themen Kindesentführung und sexuelle Ausbeutung auf eine ungeschönte, aber visuell zurückhaltende Weise, die Kinder ab 12 Jahren nicht überfordert. Vereinzelt kommt es zu Gewalthandlungen (z.B. eine Schießerei und eine Messerattacke), die aber schlüssig in die Dramaturgie eingebettet sind und nicht selbstzweckhaft ausgespielt werden. Zudem wird Gewalt als Konfliktlösungsmittel in Frage gestellt. Die Tatsache, dass sich die Geschehnisse zunehmend in der Fantasie des Protagonisten abspielen, bietet ab 12-Jährigen zusätzlich die Möglichkeit einer emotionalen Distanzierung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Partho Sen-Gupta |
Drehbuch: | Partho Sen-Gupta, Yogesh Vinayak Joshi |
Darsteller: | Adil Hussain, Tannishtha Chatterjee, Gulnaaz Ansari |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen