Boy 7
D 2015
104 min 0 sek
Koch Films GmbH, Planegg/München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Science-Fiction-Thriller über einen jungen Mann, der eines Tages ohne Erinnerung in einem U-Bahn Schacht erwacht und von der Polizei verfolgt wird. Ein Tagebuch und ein Mädchen in der gleichen Lage bringen ihn auf die Spur einer mysteriösen Verschwörung. Der Film erzählt auf hohem Spannungsniveau und im Gewand eines Genrefilms von jugendaffinen Themen wie Freundschaft und der Suche nach der eigenen Identität. Gute und böse Figuren werden dabei klar unterschieden, Gewaltdarstellungen fallen selten drastisch aus und sind durch die Handlung gut motiviert. Kinder unter 12 Jahren kann die Atmosphäre abstrakter Bedrohung überfordern, doch 12-Jährige und Ältere sind in der Lage, sie in den Kontext der Genremuster einzuordnen und entsprechend zu verarbeiten. Dieser Altersgruppe ist die Fiktionalität der Geschichte stets bewusst, weshalb für sie keine Ängstigung oder sonstige Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Özgür Yildirim |
Drehbuch: | Marco van Geffen, Philip Delmaar, Özgür Yildirim |
Kamera: | Matthias Bolliger |
Darsteller: | David Kross, Emilia Schüle, Ben Münchow |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen