Die getäuschte Frau
NL/D/B 2015
88 min 16 sek
Zorro Filmproduktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Frau, die nach dem Tod ihres Partners verzweifelt durchs Land trampt, sich auf eine Beziehung mit einem LKW-Fahrer einlässt, doch auch diesen wieder verliert. Der ganz auf seine Protagonistin konzentrierte Film erzählt in achronologischer, verschachtelter Weise auch die Vorgeschichte der Frau und ist bestimmt von den Themen der Trauer und Einsamkeit. Durch seine bedrückende Atmosphäre und die Komplexität der Erzählweise ist der Film für jüngere Kinder schwer zu verarbeiten. Einzelne dramatische und bedrohliche Situationen können unter 12-Jährige auch emotional überfordern. Doch 12-Jährige sind in der Lage, den Kontext ausreichend zu entschlüsseln und die düsteren Szenen entsprechend einzuordnen. Da die Hauptfigur für sie kein Identifikationspotenzial besitzt und auch der Erzählstil die emotionale Distanzierung begünstigt, ist der Film für diese Altersgruppe zwar sicherlich fordernd, überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sacha Polak |
Drehbuch: | Helena van der Meulen |
Kamera: | Frank van den Eeden |
Darsteller: | Wende Snijders, Sascha Alexander Gersak, Barry Atsma |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen