BECKS LETZTER SOMMER
D 2015
98 min 37 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
BECKS LETZTER SOMMER
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Drama und Komödie über einen frustrierten Musiklehrer, der sich eines hochtalentierten 17-jährigen Musikers annimmt. Der Traum vom großen Erfolg steht bei einem Trip quer durch Europa allerdings bald auf dem Prüfstand. Der Film ist von einer positiven Grundstimmung geprägt, schlägt allerdings vor allem in der zweiten Hälfte mit dem Thema der Sinnsuche auch melancholische Töne an, zu denen Kinder ab 12 Jahren aber ausreichend Distanz einnehmen können. Einzelne Gewaltdarstellungen könnten zwar jüngere Kinder überfordern, doch die genannte Altersgruppe kann sie aufgrund der zurückhaltenden Inszenierung innerhalb des Kontexts verarbeiten. Da auch die punktuelle Darstellung von Drogenkonsum in keiner Weise verherrlichend ist, sind 12-Jährige in der Lage, den Film ohne Überforderung bis zu seinem zuversichtlichen Ende anzusehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Frieder Wittich |
Drehbuch: | Frieder Wittich, Oliver Ziegenbalg |
Darsteller: | Christian Ulmen, Nahuel Pérez Biscayart, Friederike Becht |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen