UNKNOWN USER
USA 2015
82 min 54 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
UNKNOWN USER
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Horrorthriller über Jugendliche, die im Skype-Chat von einem Unbekannten bedroht werden. Dieser gibt sich als eine Mitschülerin aus, die sich aus Verzweiflung über Cybermobbing umbrachte, und gewinnt mörderischen Einfluss auf die Schüler. Der Film ist ausschließlich in der Optik der Internet-Bilder inszeniert und arbeitet mit typischen Genremustern, thematisiert darüber hinaus aber auch die Gefahren des Cybermobbing. Die permanente und sich stetig steigernde Bedrohungssituation der jungen Identifikationsfiguren kann Zuschauer unter 16 Jahren emotional überfordern; ebenso einzelne, teils drastische Schockeffekte und Gewaltszenen. 16-Jährige sind aber in der Lage, Spannung und Effekte in den Kontext der deutlich fiktionalen Erzählung einzuordnen und typische Genremechanismen als solche zu erkennen, was ihnen die Distanzierung erleichtert. Auch aufgrund des klaren und letztlich positiven Appells zu verantwortungsbewusstem Internetumgang besteht für diese Altersgruppe nicht das Risiko einer Ängstigung oder Desorientierung.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lewan Gabriadze |
Drehbuch: | Nelson Greaves |
Darsteller: | Cal Barnes, Matthew Bohrer, Courtney Halverson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen