Desaster
D 2015
89 min 52 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Desaster
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Gangsterkomödie über einen korrupten und geldgierigen Staatsanwalt, der in Südfrankreich zwei amateurhafte Killer auf einen Mafioso ansetzt, um an dessen Geld heranzukommen. Für Kinder ab 12 Jahren ist der Film klar als skurrile Komödie ohne Realitätsbezug erkennbar; die tölpelhaften Verbrecher haben keinerlei Vorbildcharakter. In diesem Kontext entfalten auch die slapstickhaften Gewalthandlungen (z.B. ein absurd übertriebener Mordversuch) oder eine ironisch gebrochene Folterszene keine desorientierende oder verrohende Wirkung. Der makabre Humor (etwa das Ausgraben einer Leiche) kann auf ab 12-Jährige vereinzelt herausfordernd wirken, von einer Überforderung ist aber nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Justus von Dohnanyi |
Drehbuch: | Justus von Dohnanyi |
Kamera: | Ralf Noack |
Darsteller: | Justus von Dohnanyi, Jan Josef Liefers, Anna Loos, Milan Peschel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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