Freistatt
D 2014
108 min 23 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Jahr 1968 spielendes Drama über einen 14-Jährigen, der
in eine Jugenderziehungsanstalt der Diakonie abgeschoben wird, in der ein brutales Regiment herrscht. Der Film enthält einige emotional sehr intensive Szenen, die für Kinder ab 12 Jahren eine Herausforderung darstellen; von einer Überforderung ist gleichwohl nicht auszugehen, da der historische Spielort und die hermetische Welt des Heims eine Distanz zu den Geschehnissen ermöglichen. Auch die Züchtigungen sind von teils hoher Intensität, wirken aber nie selbstzweckhaft oder spekulativ. Zuschauer ab 12 Jahren sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext der sozialkritischen Erzählung einzuordnen und entsprechend zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung steht nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marc Brummund |
Drehbuch: | Marc Brummund |
Kamera: | Nicole Armbruster, Judith Kaufmann |
Darsteller: | Louis Hofmann, Alexander Held, Stephan Grossmann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen