Die Augen des Engels
GB/I/E 2014
102 min 20 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Die Augen des Engels
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Filmemacher, der für ein neues Projekt in Italien einen rätselhaften Mordfall recherchiert, sich aber mehr und mehr in Spekulationen und eigenen Projektionen verliert. Der überwiegend ruhig, teils auch lyrisch und mit Traumszenen erzählte Film thematisiert die Suche nach Wahrheit und beleuchtet kritisch die Rolle der Medien. Dabei lässt er viele Fragen offen und porträtiert auch seine Hauptfiguren ambivalent. Zwar birgt er einige Gewaltszenen und könnte auch durch seine komplexe Erzählweise Kinder unter 12 Jahren überfordern, doch ältere sind in der Lage, diese Aspekte auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Da die Gewaltdarstellungen meist schnell aufgelöst werden, sich beispielsweise als Träume herausstellen, bietet der Film 12-Jährigen ausreichend Gelegenheit zur emotionalen Distanzierung. Auch einzelne Szenen über Drogenkonsum stellen diesen kritisch dar und regen nicht zur Nachahmung an. Daher ist für 12-Jährige keine ängstigende oder desorientierende Wirkung zu erwarten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Winterbottom |
Drehbuch: | Paul Viragh |
Kamera: | Hubert Taczanowski |
Darsteller: | Daniel Brühl, Kate Beckinsale, Cara Delevingne |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen