Zweite Chance
DK/S 2014
97 min 55 sek
Prokino Filmverleih GmbH, München
Zweite Chance
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Psychodrama über einen Polizisten, der heimlich das Baby eines Junkie-Pärchens entführt, nachdem sein eigenes Baby gestorben ist. Der Film ist in einem realistischen Stil inszeniert und zeigt eindringlich Kindesleid und das Leid der beraubten Mutter. Weiterhin geht es um Suizid, Verwahrlosung und häusliche Gewalt, die in einer Szene deutlich ins Bild gerückt wird. Für manche Kinder der Altersgruppe ab 12 Jahren stellen diese Themen und Darstellungen möglicherweise eine Herausforderung dar, von einer Überforderung ist jedoch nicht auszugehen: Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihrer psychosozialen Entwicklung in der Lage, die Geschehnisse in den Kontext der Geschichte einzuordnen und zu verarbeiten. Das positive und moralisch eindeutige Ende wirkt dabei erleichternd und zugleich entlastend.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Susanne Bier |
Drehbuch: | Anders Thomas Jensen |
Kamera: | Michael Snyman |
Darsteller: | Nikolaj Coster-Waldau, Ulrich Thomsen, Nikolaj Lie Kaas, Maria Bonnevie, Thomas Bo Larsen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen