Der Hobbit - Die Schlacht der fünf Heere
USA 2014
144 min 17 sek
Warner Home Video Germany, a division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Der Hobbit - Die Schlacht der fünf Heere
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Abschluss der Fantasy-Film-Trilogie über die Abenteuer des Hobbits Bilbo, der mit seinen Gefährten einen Drachen und einen mächtigen Bösewicht bezwingen muss. Der Film ist sehr bildgewaltig und die zahlreichen Kampf- und Schlachtenszenen sind monumental inszeniert. Dabei folgt die Erzählung einem klaren, leicht verständlichen Gut-Böse-Schema; Brutalität wird angedeutet, aber Gewalttätigkeiten werden nicht betont oder selbstzweckhaft ausgespielt; meist handeln die Protagonisten in Notwehr. Eine sozialethische oder verrohende Wirkung kann daher bei Kindern ab 12 Jahren ausgeschlossen werden. Zwischen den Kampfhandlungen gibt es auch immer wieder ruhigere Szenen, die ausreichend Gelegenheit zur Entlastung bieten. Für Kinder ab 12 Jahren ist die Geschichte klar als Fiktion erkennbar, was eine zusätzliche Distanz zu den Geschehnissen ermöglicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Peter Jackson |
Drehbuch: | Peter Jackson, Guillermo Del Toro, Philippa Boyens, Fran Walsh |
Darsteller: | Martin Freeman, Richard Armitage, Benedict Cumberbatch, Orlando Bloom |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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