The Gunman
GB/F/E 2015
115 min 21 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
The Gunman
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Actionthriller über einen Auftragskiller, der als NGO-Mitarbeiter getarnt in Afrika lebt. Durch einen Auftrag, den er dort ausführt, gerät er in ein internationales Komplott und muss bald um sein eigenes Leben kämpfen. Der Film ist in typischer Genremanier mit zahlreichen Spannungs- und Actionsequenzen inszeniert, die Moral des Protagonisten wie die der anderen Figuren ist ambivalent dargestellt, auch Gewalt wird kaum in Frage gestellt. Da einige der Szenen drastische Bilder aufweisen – ohne diese allerdings voyeuristisch auszuspielen – und der düstere Film nur wenige emotional entlastende Momente bietet, kann er Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. Doch 16-Jährige verfügen über ausreichend Reife und Medienerfahrung, um diese Aspekte in den Genrekontext einzuordnen. Sie können sich ausreichend distanzieren und auch die Handlungen der Figuren kritisch bewerten, sodass für sie nicht das Risiko einer Ängstigung oder Desorientierung besteht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Pierre Morel |
Drehbuch: | Pete Travis |
Darsteller: | Sean Penn, Javier Bardem, Idris Elba |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen