Die Gärtnerin von Versailles
GB 2014
117 min 41 sek
Tobis Film GmbH & Co. KG, Berlin
Die Gärtnerin von Versailles
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Kostümfilm über eine Gartengestalterin, die mit ihren Entwürfen das Herz eines Mannes und die Gunst des Königs gewinnt. Der ruhig erzählte Film hat eine freundliche Grundstimmung und enthält keine negativen oder bösen Charaktere, die Kinder ab 6 Jahren ängstigen könnten. An zwei Stellen kommt es zu erotischen Situationen, die jedoch nicht ausgespielt werden und in ihrer zurückhaltenden Inszenierung keine irritierende Wirkung auf ab 6-Jährige haben. Auch eine dramatischere Szene, die einen tragischen Kutschenunfall zeigt, entwickelt im Kontext der positiven Gesamthandlung keine nachhaltig belastende Wirkung auf Kinder ab 6 Jahren.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Alan Rickman |
Drehbuch: | Alison Deegan, Jeremy Brock, Alan Rickman |
Kamera: | Ellen Kuras |
Darsteller: | Kate Winslet, Matthias Schoenaerts, Stanley Tucci, Alan Rickman |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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