Eden
F 2014
131 min 4 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In den 1990er Jahren spielendes Drama über einen jungen Mann, der in der Pariser und dann der internationalen Techno-Szene Erfolge als DJ feiert, aber nach und nach zwischen Partys, Drogen und wachsenden Selbstzweifeln den Halt verliert. Der Film zeichnet geradlinig, mit teils dokumentarisch anmutenden Mitteln und entsprechendem Soundtrack ein authentisches Bild der Techno-Szene, ohne diese zu glorifizieren. Auch das Porträt der Hauptfigur ist von Zwischentönen geprägt, sein Drogenkonsum, der zur Sucht führt, wird kritisch beleuchtet und in seinen Auswirkungen dargestellt. Während der Film durch einzelne Sequenzen und seine melancholische Atmosphäre Kinder unter 12 Jahren überfordern kann, sind bereits 12-Jährige in der Lage, auf der Basis ihrer Medienerfahrung ausreichend Distanz aufzubauen und die Geschichte eigenständig zu verarbeiten. Da diese Altersgruppe auch die düsteren und tragischen Aspekte im Kontext der Handlung verarbeiten kann, ist eine Überforderung für sie auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mia Hansen-Love |
Drehbuch: | Mia Hansen-Love, Sven Hansen-Love |
Kamera: | Denis Lenoir |
Darsteller: | Felix De Givry, Pauline Etienne, Greta Gerwig |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen