A Girl Walks Home alone at Night
USA 2014
100 min 18 sek
Capelight Pictures/Gerlach Selms GbR, Ahrensfelde
A Girl Walks Home alone at Night
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt mit Elementen des Horrorfilms und Thrillers von einem jungen Mann in einer von Ausweglosigkeit geprägten iranischen Geisterstadt. Die Begegnung mit einem weiblichen Vampir lenkt sein Leben in eine neue Richtung. In stilisierten Schwarz-Weiß-Bildern, mit wenig Dialog und zahlreichen metaphorischen Überhöhungen erzählt, prägt den Film eine düstere Atmosphäre. Einzelne Darstellungen von Verbrechen, Gewalt und Drogenkonsum können Kinder unter 12 Jahren irritieren. Da aber Figuren und Handlung in ihrer Stilisierung fern der Erfahrungswelt von Kindern angesiedelt sind und ihnen kaum Identifikationsanreize bieten, können sich bereits 12-Jährige ausreichend von diesen Bildern distanzieren. Auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medien- und Genreerfahrung können sie mit der rätselhaften Stimmung umgehen, ohne dass das Risiko einer Ängstigung oder Desorientierung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ana Lily Amirpour |
Drehbuch: | Ana Lily Amirpour |
Darsteller: | Sheila Vand, Arash Marandi, Marshall Manesh |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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