HALBE BRÜDER
D 2014
116 min 19 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
HALBE BRÜDER
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über drei Halbbrüder, die wenig gemeinsam haben, doch auf der Suche nach ihrem Erbe eine Deutschlandreise voller turbulenter Abenteuer erleben und gezwungen sind, trotz aller Unterschiede an einem Strang zu ziehen. Die Handlung um die drei ironisch überzeichneten Antihelden ist bereits für ein junges Publikum leicht nachvollziehbar, zahlreiche Slapstickeinlagen und skurrile Figuren erleichtern die Distanzierung. Dennoch können einzelne gewalthaltige Szenen sowie die vulgäre Sprache, die mit zahlreichen, auch diskriminierenden Stereotypen aufwartet, Kinder unter 12 Jahren irritieren. 12-Jährige sind hingegen in der Lage, die Sprache den Figuren zuzuordnen und die Ironie der Darstellung zu entschlüsseln. Sie können durch die teils comichaften Überhöhungen genug Distanz aufbauen und finden in den ruhigen Passagen ausreichend Entlastung, sodass sie den Film auf der Basis ihrer Medienerfahrung problemlos verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Alvart |
Drehbuch: | Doron Wisotzky, Michael Ostrowski |
Kamera: | Christof Wahl |
Darsteller: | (null)Sido, Fahri Ogün Yardim, Mavie Hörbiger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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