Von Glücklichen Schafen
D 2014
99 min 41 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragödie über einen 16-jährigen Deutschtürken, dessen Welt aus den Fugen gerät, als er erfährt, dass seine allein erziehende Mutter als Prostituierte arbeitet. Der Film enthält zwei Szenen körperlicher Gewalt (die Mutter wird von ihrem Sohn bzw. ihrem Zuhälter verprügelt) und ist insgesamt von einer zunehmend bedrückenden, emotional intensiven Atmosphäre geprägt. Kinder ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, die beiden Gewaltszenen und die Grundstimmung im Kontext der Geschichte zu sehen, sie entsprechend einzuordnen und zu hinterfragen. Eine nachhaltige Irritation steht nicht zu befürchten. Auch das patriarchalische Geschlechterbild des Sohnes kann von ab 12-Jährigen angemessen kritisch betrachtet werden; von einer negativen Vorbildwirkung ist daher nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kadir Sözen |
Darsteller: | Benno Fürmann, Narges Rashidi, Vedat Erincin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen