Der Nanny
D 2014
110 min 12 sek
Warner Bros. Pictures Germany A division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Der Nanny
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über einen herzensguten Mann, der die Pläne eines Bauspekulanten sabotieren will, in dem er sich als Babysitter für dessen schwer erziehbare Kinder einstellen lässt. Kinder ab 12 Jahren haben keine Probleme, die Geschichte als komödiantische Überspitzung zu verstehen und vereinzelte makabre Gags (eine vorgespielte, blutige Verletzung) entsprechend einzuordnen. Auch das als "cool" dargestellte Verhalten der Kinder (Erwachsene beleidigen, Alkohol trinken) kann von ab 12-Jährigen eindeutig als komödiantische Überzeichnung verstanden werden, die nichts mit der Realität gemein hat. Eine desorientierende Vorbildwirkung ist daher nicht gegeben. Auch die stellenweise derbe Sprache sowie einzelne, slapstickhaft überzogene Spannungsszenen bewegen sich in einem Rahmen, der für Kinder ab 12 Jahren keine Überforderung darstellt.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Matthias Schweighöfer, Torsten Künstler |
Kamera: | Bernhard Jasper |
Darsteller: | Matthias Schweighöfer, Milan Pesche, Joko Winterscheidt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen