Ali Kundilli
TR 2015
118 min 7 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Komödie über den liebenswerten, aber erfolglosen Erfinder Ali und seinen besten Freund Vedat, der sein Leben geordnet hat und heiraten will. Durch ein Unglück, an dem Ali eine Mitschuld trägt, wird die Freundschaft der Beiden auf eine schwere Probe gestellt. Der Film ist in überwiegend hellen, freundlichen Bildern erzählt und gibt auch durch seine Musik emotionalen Halt. Die geradlinige Handlung ist schon für ein sehr junges Publikum gut nachvollziehbar, auch der teils slapstickhaft überzeichnete Humor erschließt sich leicht. Unter 6-Jährige könnten lediglich von einzelnen dramatischen Situationen überfordert werden, die allerdings stets positiv aufgelöst werden. Aufgrund der insgesamt harmonischen Grundstimmung, der liebevoll gezeichneten Charaktere und der Betonung von Werten wie Freundschaft und Zusammenhalt sind bereits Kinder im Grundschulalter in der Lage, den Film ohne Überforderung zu verarbeiten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Faruk Aksoy |
Darsteller: | Cem Gelinoglu, Sami Aksu, Zeynep Aktug |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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