3 TÜRKEN UND EIN BABY
D 2014
99 min 52 sek
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über drei türkische Brüder, die mit über dreißig noch gemeinsam in der Wohnung der Eltern wohnen und ziemlich ziellos durchs Leben treiben. Eines Tages bringt ein Baby Bewegung in ihre Existenz. Der Film kreist um seine liebenswert unbeholfenen Protagonisten und wird von einer heiteren Atmosphäre getragen. Die zahlreichen humoristischen Überzeichnungen erschließen sich bereits einem sehr jungen Publikum. Lediglich der oft vulgäre, teils sexistische Sprachgebrauch kann Kinder unter 12 Jahren irritieren, doch 12-Jährige sind aufgrund ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, ihn in den Kontext komödiantischer Übertreibung einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Für diese Altersgruppe bietet der Film genug entlastende Momente, sodass kein Risiko einer Überforderung oder Desorientierung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sinan Akkus |
Drehbuch: | Sinan Akkus, Thorsten Wettcke |
Kamera: | Armin Franzen |
Darsteller: | Kostja Ullmann, Kida Ramadan, Christoph Maria Herbst |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen