SCHÄNDUNG
DK/D/S 2014
120 min 19 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
Thriller über einen Polizisten in der dänischen Provinz, der nach 20 Jahren den Hintergründen eines mysteriösen Doppelmords auf die Spur kommt. Der Film enthält mehrere deutliche Gewalt- und Vergewaltigungsszenen, die aber nicht selbstzweckhaft oder voyeuristisch inszeniert sind. Auf Zuschauer ab 16 Jahren können diese Szenen kurzzeitig erschreckend wirken; eine nachhaltige Irritation steht jedoch auf Grund der anzunehmenden Medienkompetenz und der psychosozialen Entwicklung bei dieser Altersgruppe nicht zu befürchten: Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, die Geschehnisse in den Kontext der filmischen Geschichte einzuordnen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Auch die Ausübung von Selbstjustiz wird nicht glorifiziert oder positiv dargestellt. Mit dem ermittelnden Kommissar steht zudem eine positive Identifikationsfigur im Mittelpunkt. Eine sozialethische Desorientierung kann daher bei Zuschauern ab 16 Jahren ausgeschlossen werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mikkel Norgaard |
Drehbuch: | Nicolaj Arcel, Rasmus Heisterberg |
Kamera: | Eric Kress |
Darsteller: | Nikolaj Lie Kaas, Fares Fares |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen