Frau Müller muss weg
D 2014
87 min 30 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Frau Müller muss weg
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Kammerspielartige Komödie über einen Elternabend, bei dem die überbesorgten Eltern die Lehrerin anfeinden, weil sie um die Noten ihrer Sprösslinge fürchten. Die dargestellten Konflikte und die ausgiebigen Dialoge des Films werden sich Kindern im Grundschulalter womöglich nicht vollständig erschließen; die Geschichte enthält aber keine Situationen, die Kinder ab 6 Jahren auf negative Weise überfordern. Vereinzelte Wortgefechte, die Thematisierung familiärer Konflikte und eine Rauferei zweier Väter entfalten im Kontext der positiven und heiter-ironischen Grundstimmung keine übermäßige Wirkung. Daher steht bei Kindern ab 6 Jahren keine Irritation oder Ängstigung zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sönke Wortmann |
Drehbuch: | Lutz Hübner, Oliver Ziegenbalg |
Darsteller: | Gabriela Maria Schmeide, Justus von Dohnanyi, Anke Engelke |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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