Brick Mansions UNCUT
F/CDN 2014
99 min 54 sek
Universum Film GmbH, München
Brick Mansions UNCUT
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Im Jahr 2018 spielender Actionfilm über einen Undercover-Polizisten, der in einem hermetisch abgeriegelten Armen-Getto einem Drogenboss das Handwerk legen soll, der in den Besitz einer Neutronenbombe gelangt ist. Der Film arbeitet mit einem Gut-Böse-Schema, das für Kinder ab 12 Jahren leicht zu verstehen ist. Kinder ab diesem Alter können auch die Geschichte als überzeichnete Fiktion erkennen und entsprechend einordnen. Auch die zahlreichen Actionszenen, bei denen auch Menschen getötet werden, wirken durch die übertriebene Inszenierung realitätsfern. Zudem wird die Action immer wieder durch Ironie abgemildert und die Gewalthandlungen stehen nicht im Mittelpunkt der Erzählung. Eine nachhaltige Beeinträchtigung oder ein negativer Vorbildcharakter ist bei ab 12-Jährigen nicht zu erwarten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Camille Delamarre |
Drehbuch: | Luc Besson, Bibi Naceri |
Kamera: | Christophe Collette |
Darsteller: | Paul Walker, Sal Longobardo, David Belle |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen