Auf das Leben!
D 2014
90 min 28 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Auf das Leben!
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama mit humorvollen Elementen über eine 84-jährige Jüdin und ehemalige Cabaret-Sängerin, die durch die Freundschaft zu einem jungen Mann neuen Lebensmut gewinnt. Der Film thematisiert unter anderem die Erlebnisse der Protagonistin während des Holocaust; die Erzählungen der Seniorin werden dabei durch Bilder und eine dramatisierende Tonebene deutlich unterstützt. Kinder ab 12 Jahren verfügen über eine ausreichende Medienerfahrung und vor allem auch über geschichtliches Hintergrundwissen, um diese Schilderungen angemessen einzuordnen und zu verarbeiten. Eine Überforderung steht nicht zu befürchten. Zudem sorgen heitere Szenen über die Freundschaft zwischen den beiden Hauptfiguren für ausreichend Gelegenheit zu Entspannung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Uwe Janson |
Drehbuch: | Thorsten Wettcke |
Kamera: | Peter Joachim Krause |
Darsteller: | Hannelore Elsner, Max Riemelt, Sharon Brauner, Aylin Tezel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen